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Kieferorthopäden

Wir sind Fachzahnärzte für Kieferorthopädie. Was bedeutet das?

Stepping stones: Der Weg zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Studi­um der Zahn­heilkunde (min­destens 5 Jahre)

  • Dieses Studi­um bein­hal­tet zwei Staat­sex­am­i­na, die jed­er Zah­narzt in Deutsch­land erfol­gre­ich bestanden haben muss. Nach Abschluss des Studi­ums ist man Zah­narzt, ein Gen­er­al­ist, der alle Gebi­ete der Zahn­heilkunde in sein­er Prax­is nach ein­er entsprechen­den Zeit als Vor­bere­itungsas­sis­tent ausüben darf.

All­ge­mein­zah­närztliche Tätigkeit (min­destens 1 Jahr)

  • Auf dem Weg zum Fachzah­narzt für Kiefer­orthopädie ist es wichtig, einen all­ge­mein­zah­närztlichen Überblick über die Tätigkeit eines „Hauszah­narztes“ zu bekom­men (zum Beispiel Fül­lun­gen, Kro­nen, Par­o­don­ti­tis etc.). Die all­ge­mein­zah­närztliche Tätigkeit rückt zwar auf dem weit­eren Weg der Spezial­isierung in den Hin­ter­grund, aber ein fundiertes Basiswis­sen ist wichtig, um „über den Teller­rand“ schauen zu können.

Spezial­isierung in ein­er weit­er­bil­dungs­berechtigten Prax­is (min­destens 2 Jahre)

  • Wie in anderen medi­zinis­chen Berufen auch, ist es möglich, sich auf ein Fachge­bi­et zu spezial­isieren, um seinen Patien­ten das größt­mögliche Wis­sen und damit die best­mögliche Behand­lung auf einem aktuellen wis­senschaftlichen Niveau anbi­eten zu kön­nen. Diese Spezialaus­bil­dung in ein­er Prax­is dauert min­destens zwei Jahre und muss nach­weis­lich durch viele Fort­bil­dun­gen und Kon­gress­be­suche begleit­et wer­den. Die Prax­is, die junge Kol­legin­nen und Kol­le­gen weit­er­bilden möchte, muss sich in Nieder­sach­sen ein­er einge­hen­den Prü­fung durch die Zah­närztekam­mer unterziehen.
  • Bei uns in der Prax­is begleit­en wir seit 27 Jahren junge Zah­närztin­nen und Zah­närzte auf ihrem Weg zum Fachzah­narzt für Kiefer­orthopädie. Die Weit­er­gabe unseres Wis­sens und die Qual­itätssicherung in diesem Fachge­bi­et liegen uns sehr am Herzen, damit Kinder und Erwach­sene auch in Zukun­ft von umfassend aus­ge­bilde­ten Kol­legin­nen und Kol­le­gen behan­delt wer­den können.

Spezial­isierung in ein­er Uni­ver­sität­sklinik (min­destens 1 Jahr)

  • Um sich vol­lends auf das Fachge­bi­et Kiefer­orthopädie zu spezial­isieren, ist es wichtig, ein uni­ver­sitäres Jahr zur Ver­tiefung des inter­diszi­plinären Arbeit­ens zu absolvieren. Die Weit­er­bil­dung im Zuge des klin­is­chen Jahres an ein­er Uni­ver­sität­sklinik ermöglicht das Erlan­gen dieses kom­plex­en Wis­sens. Par­al­lel find­et dort täglich der fach­liche Aus­tausch mit Kol­legin­nen und Kol­le­gen inner­halb der Abteilung für Kiefer­orthopädie und fachüber­greifend (Chirurgie, Zah­n­er­hal­tung, Prothetik) statt, sodass während dieses Jahres ein Wis­senss­chatz aufge­baut wird, der ohne die Tätigkeit an ein­er Uni­ver­sität­sklinik nicht erlangt wer­den kann.
  • Die uni­ver­sitär begleit­ete Behand­lung von Patien­ten mit mul­ti­plen Erkrankun­gen – sowohl des Gesichtss­chädels als auch des restlichen Kör­pers, oft in Kom­bi­na­tion mit der Pla­nung ein­er chirur­gisch-oper­a­tiv­en Ther­a­pie dieser Kinder und Erwach­se­nen – bere­it­en einen jeden Fachzah­narzt auf die Behand­lung und das Erken­nen solch schw­er­wiegen­der Erkrankun­gen in sein­er Prax­is vor.
  • Somit kann man sich als Eltern­teil sich­er sein, seinem Kind die best­mögliche Behand­lung zu ermöglichen, wenn man sich dem Fachzah­narzt für Kiefer­orthopädie als Spezial­is­ten anver­traut. Falls eine weit­er­führende Erkrankung (z.B. kindlich­es Rheuma) bei einem Kind vor­liegen sollte, ist der Fachzah­narzt für Kiefer­orthopädie durch seine Aus­bil­dung in ein­er Uni­ver­sität­sklinik best­möglich auf das Erken­nen ein­er solchen Erkrankung vorbereitet.

Fachzah­narzt­prü­fung

  • Zum Abschluss der Weit­er­bil­dung unterzieht sich jed­er ange­hende Fachzah­narzt für Kiefer­orthopädie ein­er Prü­fung sein­er Fachken­nt­nisse durch ein Gremi­um aus hochrangi­gen Pro­fes­soren und erfahre­nen Kiefer­orthopä­den. Im Zuge dieser Prü­fung muss der ange­hende Spezial­ist seine Behand­lungsergeb­nisse aus der Weit­er­bil­dungszeit darstellen und begrün­den kön­nen. Darauf­fol­gend wird sein Fach­wis­sen auf Mark und Bein geprüft. Wer die Fachzah­narzt­prü­fung erfol­gre­ich bestanden hat, darf sich „Fachzah­narzt für Kiefer­orthopädie“ oder „Kiefer­orthopäde“ nennen.

Somit ste­ht diese Berufs­beze­ich­nung für eine außeror­dentlich struk­turi­erte und wis­senschaftlich basierte Spezial­isierung, die die best­mögliche Behand­lung von Kindern und Erwach­se­nen gewährleistet.

Zahnärzte

Dr. Gun­di Min­der­mann & Kol­le­gen
Fachzah­närzte für Kieferorthopädie

Dänen­straße 2
27432 Bre­mervörde

Tele­fon: 04761 70013
Tele­fax: 04761 70014
info@praxis-mindermann.de

Mon­tag
8.00–12.00 | 14.00–19.00 Uhr

Dien­stag
8.00–12.00 | 14.00–17.00 Uhr

Mittwoch
8.00–12.00 | 14.00–18.00 Uhr

Don­ner­stag
8.00–12.00 | 14.00–17.00 Uhr

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