Versicherungsfragen
Die kieferorthopädischen Behandlungen werden in Deutschland zum größten Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Aus Kostengründen wurden fünf sog. kieferorthopädische Indikationsgruppen entwickelt. Nur wenn die Fehlstellung der Kiefer und/oder der Zähne die Gruppe 3 bis 5 erreicht, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Grundversorgung. Dies bedeutet nicht, dass die Gruppen 1 und 2 keine behandlungsbedürftige Fehlstellung habe und nur reine Kosmetik sind. Zu Beginn übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 80 %, bei in Behandlung befindlichen Geschwistern 90 % der Kosten. Die verbleibenden 20 % müssen die Eltern zunächst bezahlen, wenn die Behandlung korrekt abgeschlossen wurde, wird dieser Eigenanteil als Lohn für gute Mitarbeit an die Eltern ausgezahlt.
Viele Zusatzleistungen, wie zum Beispiel schönere Brackets oder Geräte, die einem die Mitarbeit erleichtern (Non Compliance Geräte), werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt.
Bei privat versicherten Patienten entscheidet immer der individuelle Versicherungsvertrag über die Leistungen.
Alle Behandlungen von Erwachsenen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt. Eine Ausnahme sind die Fehlstellungen, die im Bereich der Kieferfehlstellung so ausgeprägt sind, dass diese Korrektur nur in Zusammenarbeit mit einem Chirurgen erfolgen kann.
Dr. Gundi Mindermann & Kollegen
Fachzahnärzte für Kieferorthopädie
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